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Jörg Lampe

Rechtsanwalt ///

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Baurecht Architektenrecht Vergaberecht Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Immobilienrecht Zivilrecht Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Jörg Lampe studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und legte im Januar 2003 vorzeitig die erste juristische Staatsprüfung unterhalb der Regelstudienzeit erfolgreich ab.

Bereits während seines Studiums war er bei der Rechtsanwaltssozietät Silbersack & Rauschenbach in Halle (Saale) sowie am Lehrstuhl für Zivilrecht Prof. Dr. Gruber an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als juristischer Mitarbeiter tätig.

Seinen Referendardienst absolvierte er im Oberlandesgericht Bezirk Naumburg, welchen er im Oktober 2005 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Unmittelbar darauf erhielt Jörg Lampe seine Rechtsanwaltszulassung und führte sodann seine Tätigkeit in der Kanzlei Silbersack & Rauschenbach als Rechtsanwalt fort.

Seit Mai 2009 gehört Jörg Lampe der Kanzlei SMK – Silbersack, Mägel & Kollegen als Mitgesellschafter und Partner an.

Hier berät und betreut er vorwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Sein Schwerpunkt liegt dabei jedoch im Baurecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Rechtsanwalt Jörg Lampe hat in 2017 und 2018 erfolgreich die theoretischen Prüfungen zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht absolviert und dadurch seine besonderen theoretischen Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Nachdem er seine besonderen praktischen Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet belegt hat, wurde ihm am 24.09.2018 die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen.

Aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse im Bau-, Architekten- und Vergaberecht ist der Rat und die rechtliche Unterstützung durch ihn seit jeher, sowohl von Bauherren und Auftraggebern, als auch von Unternehmern als Auftragnehmer, gefragt.

Weiterhin berät und vertritt er Immobilieneigentümer und Vermieter in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Dabei nehmen insbesondere die Gestaltung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen, die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern und Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und Vermietungsgesellschaften einen bedeutenden Raum ein. Größere Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften gehören zu seinem langjährigen Mandantenstamm.

Rechtsanwalt Jörg Lampe hat in 2018 und 2019 die theoretischen Prüfungen zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgelegt und damit seine besonderen theoretischen Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Unter weiterem Nachweis auch der besonderen praktischen Erfahrungen wurde ihm am 24.07.2019 die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.

Rechtsanwalt Jörg Lampe führt regelmäßig Vorträge und Mitarbeiterseminare zu Bau- und mietrechtlichen Fragestellungen durch. Besonderes Anliegen dabei ist es, Mitarbeiter von Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft für rechtliche Problembereiche zu sensibilisieren und ihnen pragmatische Lösungswege für die tägliche Arbeit an die Hand zu geben.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Verkehrszivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Falle eines Verkehrsunfalles werden durch Rechtsanwalt Jörg Lampe sämtliche Angelegenheiten mit Unfallgegnern und gegnerischen Versicherungen abgewickelt. Er trägt damit Sorge dafür, dass für unsere Mandanten alle infrage kommenden Rechtspositionen maximal durchgesetzt werden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht kennt Rechtsanwalt Jörg Lampe alle zum Einsatz kommenden Messgeräte, deren Funktionsweise, aber auch deren Fehlerquellen, so dass eine Überprüfung von Ordnungswidrigkeitsvorwürfen sowohl technisch, als auch rechtlich umfassend gewährleistet ist.

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