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Körperschaft & Verwaltung

Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts streifen in ihren verantwortungsvollen Aufgaben oft komplexe, ineinandergreifende Rechtsfelder. Wir unterstützen Verwaltungen, Städte, Gemeinden und Landkreise bei allen Rechtsfragen, sodass sie sich frei auf ihre Arbeit zum Wohle ihrer Klienten und Kommunen konzentrieren können.

/// SPEZIFISCHE REGELUNGEN

Die Regelungen, mit denen sich Selbstverwaltungskörperschaften und Gebietskörperschaften in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sehen, sind weitgreifend und oftmals schwer überschaubar. So beeinflussen Änderungen des nationalen Verfassungsrechts und des europäischen Rechts auch das Kommunalrecht.

Mit unserer langjährigen Erfahrungen behalten wir für unsere Mandanten die Übersicht in dem oftmals verwirrenden Komplex an Regelungen und Gesetzen. Wir unterstützen bei wirtschaftlichen Rechtsfragen im Zuge des öffentlichen Wirtschaftsrechts und Kommunalabgabenrecht und vertreten unsere Mandanten zu Streitfragen in den unterschiedlichen Ebenen der Verfassungsgerichte.

Spezifische Regelungen greifen auch in die innerbetrieblichen Entwicklungen von Verwaltungen. Unser Fachwissen und unsere Vertrautheit mit Verwaltungsprozessen zum öffentlichen Dienstrecht und dem Verwaltungsrecht verhelfen zu einem effektiven Personalmanagement innerhalb der Körperschaft.

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